Kwashiorkor
Mitglied
Und das ist jetzt wirklich das offizielle Video? Ist ja genial
.
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Bitte, mich nicht gleich zu schlachten; aber, was ist daran kurios?Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen
Luxemburg: Passagiere verspäteter Flüge können künftig leichter Ansprüche gegen ihre Fluglinie geltend machen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Erstmals haben die Richter in Luxemburg anerkannt, dass Fluggästen ein pauschaler Ausgleich von bis zu 600 Euro zusteht, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Bisher gab es pauschale Ansprüche nur bei Annullierung oder Nichtbeförderung.
http://www.airliners.de/nachrichten...erentschaedigung-auch-bei-verspaetungen/19653
Interessant dass so etwas überhaupt zulässig ist. Erstens hat der ja keinen richtigen Halt auf seinem sitz, das könnte bei Turbulenzen ja "fatale Auswirkungen" ( auch für andere Passagiere :blush: )haben. Zudem passt der ja dann nicht mal durch einen Notausgang über den Tragflächen und wurde somit die Evakuierung erheblich verzögern.