CTOT

caro

Mitglied
[FONT=Arial, sans-serif]In der AIP Deutschland steht unter ENR 1.9-3 , 6. Allgemeine Verfahren der Verkehrsflussregelung: "Das Slot-Zuweisungsverfahren gilt für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) und für Flüge mit geplantem Flugregelwechsel, sofern der IFR-Streckenteil einer ATFM-Maßnahme unterliegt", also bei geplantem Flugregelwechsel und ATFM-Maßnahme auch für einen Flug mit VFR-Start z.B. vom nicht kontrollierten Flughafen Essen-Mülheim nach München![/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Meine Fragen: W e r teilt auf w e l c h e m Wege dem Piloten im konkreten o.g. Fall den Slot (ATFM-Maßnahme entsprechend CTOT) zu, und in welchem Umfang (ggf. schon beim Start) ist dieser Slot in diesem speziellen Fall vom Piloten einzuhalten? [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Und den „Normalfall“ betreffend:[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]W e r (z.B. Flughafenkoordinator oder Flugsicherung) vermittelt auf kontrollierten Flughäfen (z.B. FraPort) w e m (z.B. PIC) w i e (auf welchem Wege) die dem Flug (Verkehrsflugzeug am Startflughafen) von der CFMU zugewiesene CTOT?[/FONT]
 
Ganz einfach:
die CFMU kann ja nur dann eine CTOT zuteilen, wenn sie von dem Flug weiß. Und das weiß sie, wenn ein Flugplan aufgegeben wurde. Und genau an den, der diesen Flugplan aufgegeben hat, wird die CTOT geschickt. In Kopie werden meist noch ganz andere Beteiligte angeschrieben, wie beispielsweise die Flughäfen oder Handling- Agenten.

Nachtrag:
die CFMU verschickt die CTOTs über AFTN oder SITA - vielleicht geht auch E-Mail. Natürlich weiß auch die betroffene Flugsicherung von der CTOT, die ebenfalls von der CFMU über Datenschnittstellen informiert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo caro,

das "Hallo erstmal..." ist ein dezenter Hinweis auf:

http://www.mucforum.de/announcement.php?f=7

insbesondere dieser Absatz:
Und noch etwas:
es bricht niemandem ein Zacken aus der Krone, wenn er/sie sich im Memberbereich mal kurz vorstellt! Auch Euer Profil sollte ein paar Basisdaten, wie Alter, Beruf, Wohnort und Interessen beinhalten! Es erleichtert bei Fragen Euer bereits vorhandenes Wissen einzuschätzen und vermeidet unnötige Rückfragen.

Und ein paar Grundregeln des Anstandes sollten auch eingehalten werden!

Wer als Neuling es nicht einmal wert findet sich mit ein paar Worten vorzustellen und 'nur' mit einem 'Hallo' hereinplatzt und dann seine/ihre Frage(n) stellt, sollte sich doch lieber woanders anmelden, um Antworten zu erhalten!


Vielleicht stellt Du dich im "neue Mitglieder thread" mal kurz vor.

Viele Grüße

Werner
 
. . . kommt noch, habe im Moment nur mega-wenig Zeit. Aber der Urlaub steht vor der Tür und dann sieht alles schon ganz anders aus . . .

Gruß caro
 
[FONT=Arial, sans-serif]In der AIP Deutschland steht unter ENR 1.9-3 , 6. Allgemeine Verfahren der Verkehrsflussregelung: "Das Slot-Zuweisungsverfahren gilt für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) und für Flüge mit geplantem Flugregelwechsel, sofern der IFR-Streckenteil einer ATFM-Maßnahme unterliegt", also bei geplantem Flugregelwechsel und ATFM-Maßnahme auch für einen Flug mit VFR-Start z.B. vom nicht kontrollierten Flughafen Essen-Mülheim nach München![/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Meine Fragen: W e r teilt auf w e l c h e m Wege dem Piloten im konkreten o.g. Fall den Slot (ATFM-Maßnahme entsprechend CTOT) zu, und in welchem Umfang (ggf. schon beim Start) ist dieser Slot in diesem speziellen Fall vom Piloten einzuhalten? [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Und den „Normalfall“ betreffend:[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]W e r (z.B. Flughafenkoordinator oder Flugsicherung) vermittelt auf kontrollierten Flughäfen (z.B. FraPort) w e m (z.B. PIC) w i e (auf welchem Wege) die dem Flug (Verkehrsflugzeug am Startflughafen) von der CFMU zugewiesene CTOT?[/FONT]

Da steht alles drin:

http://www.munich-airport.de/media/download/bereiche/cdm/briefDescDe.pdf
 
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