Airline darf Rückflug nicht stornieren

Aber LH hat angekündigt, den Nächsten derartigen Fall zum Anlaß zu nehmen, die Frage bei den Gerichten nach oben zu treiben, Ziel natürlich BGH, damit da mal Klarheit herrscht (Klarheit wie LH sie meint, die AGs entscheiden nämlich meist gegen LH). Da dürfte das letzte Wort also noch nicht gesprochen sein!

Whoops
 
http://www.wdr.de/tv/service/mobil/inhalt/20060905/b_3.phtml

da ich ab und zu mal ein auto überführe oder auch nicht,
(wenn der versprochene zustand allzusehr vom tatsächlichen abweicht)
habe ich mich auch schon damit rumgeärgert.

ich hoffe, das sie damit bald nicht mehr durchkommen!

wieso kostet eigentlich ein hin und rückflug so viel weniger als ein one way flug?
verkaufen die billigflieger nicht nur oneway flüge?
 
wieso kostet eigentlich ein hin und rückflug so viel weniger als ein one way flug?
verkaufen die billigflieger nicht nur oneway flüge?

Richtig. LCC verkaufen (nach meinem Wissen) ausschließlich one-way-Flüge.
Nachvollziehen kann ich das nicht, warum one-way bei LH mehr kostet als roundtrip.
Ich stelle mir vor allem vor, dass sich diese Verkaufspolitik negativ auf die Überbuchungen auswirkt, da sicher stets der ein oder andere roundtrip bucht, weil billiger. Ergo müssten die Overbook-Quoten niedriger sein, wenn Linien-Airlines ähnlich agieren würden; damit sinkt - soweit ich das als Laie beurteilen kann - das Risiko Kunden umzubuchen oder gar Übernachten zu lassen.
Bei LH habe ich den Eindruck, dass sie mit ihren AGBs genau dieses Problem versuchen einzudämmen. Etwas eigenartig, wie ich finde.

Haben LCC eigentlich weniger Probleme (sind overbooked flights häufig?) mit overbooked flights?
easyJet verweist auf ihrer Seite ja sehr kundenunfreundlich auf ihre Klausel. [Normalerweise könnte man dies hier (unter Verweigerte Beförderung) auch dorthin (unter 10.5) verlinken... dafür gibt's doch das Internet und Links...]
 
in AGBs kann jeder reinschreiben was er will...
aber richtig oder rechtens muss das noch lange nicht sein.

die "no show" bzw überbuchungsproblematik haben sich die airlines selbst eingebrockt.
wenn ich einen rückflug nicht antreten konnte, habe ich angerufen, wofür sie auch immer dankbar waren.
als ich das im umgekehrten fall gemacht habe wurde ich gleich angepampt.

es ist mir klar: wenn ich etwas kaufe, bezahle und dann nicht abhole, ist das mein problem.
dann erwarte ich auch gar keine rückerstattung.
aber wenn ich sogar ankündige: ich bezahle voll, hole aber nur die hälfte ab, dann leuchtet es mir nicht ein,
das ich stehenbleibe.

ich denke mal auch bei den lcc gibt es nicht unerheblich now shows, da eine stornierung oder umbuchung
meistens gar nicht vorgesehen ist.

lh sollte hier ihre politik noch mal überdenken.

gruß, peter
 
Ich hoffe auch dass LH und andere Gesellschaften nicht durchkommen mit der Rückflugverweigerung. Das würde dann übersichtliche und faire Preise garantieren. Es kann doch nicht angehen dass ein Hin/Rückflug teurer ist als 2 Hin/Rückflüge nur weil die Gesellschaften mit billigen Flügen Werbung machen wollen. Ich habe das mit den Überkreuzflügen auch schon öfters gemacht, verweigert wurde mir der Rückflug aber noch nie.
Das wird versucht Geschäftskunden kräftig abzukassieren die kein WE irgendwo verbringen.
Ronny
 
Ich warne davor, sich von diversen Urteilen blenden zu lassen, oder noch schlimmer sind journalistische Berichte in diversen Zeitschriften oder Zeitungen, die das Urteil offensichtlich nicht verstanden haben oder falsch verallgemeinern!

Wer sich seriös zu dem Thema informieren will, dem empfehle ich die Lektüre der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2007, 261) das Heft Nr. 05/2007, in dem Prof. Roland Schmid über Fluggastrechte in der Praxis referiert (und auch die verschiedensten Urteile darstellt).

Wem auch ein einfacherer Einstieg vorerst reicht, dem sei der Thread im skultaim-Forum empfohlen: http://www.skultaim.de/thread.php?threadid=1658&sid=
 
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